SRH Fernhochschule - The Mobile University

Studieren ohne Matura

Sie haben weder die Matura noch die Hochschulreife? Dennoch können Sie Ihren Studienwunsch verwirklichen.

Studium ohne Matura

Bei uns sind Sie gut aufgehoben.

An der SRH Fernhochschule sind Sie bestens aufgehoben, wenn Sie ohne Matura studieren wollen. Wir zählen bei Studienanfängern ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zu den drei am stärksten nachgefragten wissenschaftlichen Einrichtungen in Baden-Württemberg.

Studium ohne Matura

Sie verfügen nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Sie haben weder die Matura noch die Hochschulreife, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und entsprechende Berufserfahrung, dann können Sie dennoch Ihren Studienwunsch verwirklichen. Häufig wird dann vereinfacht vom Studieren ohne Matura gesprochen. Beim Studieren ohne Matura - also ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung – gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie ohne einer Hochschulzugangsberechtigung ein Fernstudium an der SRH Fernhochschule aufnehmen können: Diese basieren auf dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG-BW)  § 58 Abs. 2 Nr. 5 & 6 und beziehen sich auf den Hochschulzugang für grundständige Studiengänge.

Studium ohne Matura

Das sind Ihre Möglichkeiten

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie ohne eine Hochschulzugangsberechtigung wie Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife ein Fernstudium an der SRH Fernhochschule aufnehmen können. Diese basieren auf dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG-BW)  § 58 Abs. 2 Nr. 5 & 6 und beziehen sich auf den Hochschulzugang für grundständige Studiengänge.

 

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG-BW

Öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung mit mind. 400 Unterrichtstunden

(400 X 45 Minuten = 300 Stunden)

Beispiele (nicht abschließend)

  • Meister im Handwerk nach Handwerksordnung
  • Industriemeister, Meister in Bereichen Landwirtschaft und Hauswirtschaft
  • Handelsfachwirt/in, Bankfachwirt/in, Versicherungsfachwirt/in, Industriefachwirt/in, Fachkaufleute, Betriebswirte, Operative und Strategische IT-Professionals
  • Abschlüsse von (staatlichen bzw. staatlich anerkannten) Fachschulen
  • Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA), Verwaltungs-Diplom-Inhaber/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in in einem Schwerpunktfach (VWA) nach Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)

Nachweis über Beratungsgespräch nach § 2 Abs. 2 LHG-BW benötigt

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nach § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG-BW

Abschluss einer mind. 3-jähriger Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich

  • Fachliche Entsprechung / affiner Bereich: wesentliche Inhalte der Ausbildung erfahren eine Fortführung in der Berufserfahrung und im angestrebten Studiengang
  • Ausbildungszeiten zählen NICHT zur Berufspraxis

Nachweis über Beratungsgespräch nach § 2 Abs. 2 LHG-BW & Eignungsprüfung nach § 58 Abs. 3 LHG-BW benötigt

Termine Eignungsprüfung

Für die Eignungsprüfung stehen Ihnen Termine in den Monaten Januar, März, April, Mai, Juni, Juli, September und Oktober zur Verfügung. Die genauen Termine, auch die An- und Abmeldefristen, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Studierendenbetreuung.

Einzigartige Vorteile mit der SRH Eignungsprüfung

  1. Sie können die Prüfungen an acht Terminen im Jahr ablegen.
  2. Es stehen Ihnen 22 Studien- und Prüfungszentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Verfügung.
  3. Legen Sie alle drei Prüfungen an einem Klausurwochenende ab oder teilen Sie dies auf mehrere Termine auf
  4. Sie bezahlen vor Durchführung der Eignungsprüfung nur 400 Euro. 
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